In einem Dojo, insbesondere in Schul-Trainingsstätten, steht nicht nur die körperliche und mentale Entwicklung der Schüler im Mittelpunkt, sondern auch ihre Sicherheit. Verletzungen, ob klein oder schwerwiegend, sind im Training nicht immer vermeidbar. Umso wichtiger ist neben regelmäßiger Schulung in Erstmaßnahmen nach Verletzungen ein gut organisierter und stets einsatzbereiter Verbandskasten. Das Management eines solchen Erste-Hilfe-Sets erfordert hierbei mehr als nur das bloße Vorhandensein eines Kastens: Regelmäßige Überprüfungen, gesetzliche Konformität und eine sinnvolle Organisation der Inhalte tragen entscheidend dazu bei, im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.
Das Problem, was hierbei aber oft auftritt, ist, dass eine Turnhalle zwar oft über einen Erste-Hilfe-Kasten verfügt, aber dieser letztendlich versteckt, abgeschlossen oder ungenügend ausgerüstet ist, oder die Dinge darin ihr Verfallsdatum überschritten haben. Die Gründe dafür sind häufig, dass sich keiner zuständig fühlt oder aber unklar ist, wer für verbrauchte Materialien eigentlich aufkommt, wenn Schule wie Vereine den Verbandskasten gleichermaßen nutzen.
Zum Hintergrund: In Deutschland sind Schulen verpflichtet, geeignete Erste-Hilfe-Materialien bereitzuhalten, um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten. Gemäß § 25 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat ein Unternehmer – oder eben eine Schule – dafür zu sorgen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in ausreichender Menge bereitgehalten werden. Konkretisiert wird diese Anforderung in der DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Schulen“. Dort wird festgelegt, dass mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 an einer zentralen und leicht zugänglichen Stelle im Schulgebäude, wie dem Erste-Hilfe-Raum oder dem Schulsekretariat, bereitgehalten und je nach Verbrauch ergänzt werden muss.[1] Zusätzlich ist ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) bei allen Berliner Turnhallen ab Baujahr 2021 Pflicht[2], aber dies sei nur eine Zusatz-Information.
Für die Benutzung des Erste-Hilfe-Kastens gilt allerdings: Für den Vereinssport müssten eigentlich gesonderte Regelungen getroffen werden,[3] was aber in der Praxis kaum bis gar nicht geschieht.
Dabei sollten die Schulen sowie die Vereine den Anspruch haben, dieses Thema gemeinsam und für alle transparent zu lösen. Ich möchte hier einen Vorschlag machen: Der Sachverhalt kann z.B. über ein simples Protokoll gelöst werden, was ähnlich schnell ausgefüllt wird wie das Hallen-Nutzungsbuch, welches in den meisten Fällen ausliegt.
Die oberste Kontrollinstanz ist hierbei die Hausmeisterin / der Hausmeister: Sie/er hat die Pflicht, einen Verbandskasten gemäß DIN 13157 bereitzustellen – und zwar so, dass dieser von allen genutzt werden kann. Er darf also z.B. nicht verschlossen oder versteckt sein. Die Vereine wiederum geben sportartspezifisch zusätzliches Material dazu. Für Karate bieten sich z.B. bunte Kinderpflaster an, sowie Tapes und zusätzliche Sofort-Kälte-Kompressen. Eine Materialliste ist der/dem Hausmeister/in auszuhändigen.
Nun kann sich jede/r – egal, ob im Schulsport oder im Vereinssport – aus dem kompletten Verbandskasten bedienen. Eine Entnahme wird dokumentiert, Ersatz ist vom Entnehmenden zu leisten und wird ebenfalls dokumentiert. Die/der Hausmeister/in überprüft in regelmäßigen Abständen die Vollständigkeit.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass sich vereinzelt einige Menschen nicht an die Regelungen halten, so kann das Prozedere in der Summe doch dazu führen, dass Erste-Hilfe-Material für die allermeisten überhaupt genügend vorhanden ist und sich die derzeitige Situation enorm verbessert.
Anbei findet sich zum Download das
, was frei verwendet werden kann.
Kathy Kreuzberg
BKV-Referentin für Breitensport, Gesundheitssport, Sport im Alter
Mitglied des Medi-Team des BKV
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