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Mitglied werden im BKV

Sie haben einen neuen Verein gegründet und /oder wollen mit Ihrer Karate-Abteilung die Mitgliedschaft im BKV beantragen?

Vorteile der Mitgliedschaft

  • Automatische Mitgliedschaft im DKV und
    dem Landessportbund Berlin

  • Teilnahme an BKV-Turnieren, Lehrgängen und
    sonstigen Veranstaltungen

  • Durchführung und Anerkennung von Kyu- und DAN-Prüfungen

  • Lizenzvergabe und -verlängerung

  • Informationen über Termine und Lehrgänge

  • Beantragung von Zuschüssen

  • Verbandsservice bei Fragen und Anliegen

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

  • Anerkennung der Satzungen des BKV und DKV

  • Eintragung in das Vereinsregister

  • Mindestens sieben Mitglieder

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit

  • Anerkennung der Förderungswürdigkeit

  • Regelmäßige Mitgliedermeldungen an den DKV und den Landessportbund Berlin

Diese Unterlagen werden für die Beantragung der Mitgliedschaft benötigt

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag

  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Datenblatt 

  3. Kopie des Gründungsprotokolls

  4. Kopie der Vereinssatzung

  5. Kopie der Vereinsregister-Eintragung beim
    zuständigen Amtsgericht

  6. Kopie der Gemeinnützigkeits-Bescheinigung vom Finanzamt

  7. Kopie der Bestätigung der Förderungswürdigkeit durch den Senat (ist ggf. später nachzureichen)

Mit der Anmeldung erklären Sie sich gleichzeitig mit der Mitgliedschaft im DKV und dem Landessportbund Berlin einverstanden. Nach der Prüfung der Unterlagen erfolgt in der Regel eine kommissarische Aufnahme des Vereins durch das BKV-Präsidium. Anschließend werden die Vereinsmitglieder innerhalb eines Monats durch den Verein an den DKV und zum Jahreswechsel an den Landessportbund Berlin gemeldet. Über die endgültige Neuaufnahme des Vereins entscheidet die nächste BKV-Mitgliederversammlung.  

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