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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht kann angerufen werden bei Konflikten und Streitigkeiten, die auf Landesebene zwischen dem BKV und seinen Mitgliedern bestehen. Das Schiedsgericht besteht aus 5 Mitgliedern. Es entscheidet unabhängig und ist Weisungen von BKV-Organen nicht unterworfen. Ansprechpartner ist der Vorsitzende des Schiedsgerichts.   

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