top of page

Stilrichtungen und Prüfungen

Die Stilrichtungen des Karate unterscheiden sich durch ihre unterschiedlichen Geschichten und Ursprünge, ihre Techniken und Kampfstile. Shotokan-Karate zeichnet sich beispielsweise durch tiefe Stellungen und geradlinige, starke Techniken aus. Im Shito-Ryu hingegen wird eine große Anzahl von Katas gelehrt. Kraftvolle Techniken auszuführen ist ein besonderer Schwerpunkt des Trainings. Das Wado-Ryu teilt sich mit dem Ju-Jutsu einen großen Teil der Bewegungslehre, die Beweglichkeit und das Ausweichen in den Vordergrund stellt. Entspannung und Karate als spirituelle Disziplin zu begreifen, sind wichtige Punkte des Wado-Ryu. Kraftvolle Techniken mit kurzen Ständen auszuführen ist im Goju-Ryu ein besonderer Schwerpunkt des Trainings.

Darüber hinaus gibt es weitere Stilrichtungen, die sich aus den größeren Schulen entwickelt haben.

Stilrichtungsreferent*innen im BKV

​

Die Stilrichtungsreferent*innen im BKV sind zugleich auch für ihre jeweilige Stilrichtung als Prüferreferent*innen zuständig. 

​

Fragen?

Bei Fragen zu den Stilrichtungen oder zu DAN-Prüfungen in den jeweiligen Bereichen stehen die Stilrichtungs-Referent*innen als kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

SOK (stilrichtungs-offenes Karate)

Im Bereich SOK sind im BKV auch eine Vielzahl kleinerer Stilrichtungen (mit weniger als 90 Mitgliedern in der jeweiligen Stilrichtung) vertreten. Diese fallen in die Zuständigkeit des Stilrichtungsreferenten für SOK. Um die Belange dieser Stilrichtungen ebenfalls umfassend zu würdigen, können auf Wunsch zusätzlich Stilrichtungsbeauftragte ernannt werden. 

Mehr Infos?

Die national zuständigen Ansprechpartner*innen für alle 22 (!) Stilrichtungen im Deutschen Karate Verband finden sich hier: 

 

Stilrichtungen auf www.Karate.de

Prüfungs-ordnungen

Es gelten die Prüfungsordnungen der jeweiligen Stilrichtungen des Deutschen Karate Verbandes.

​

Prüfungsordnungen auf www.karate.de

Prüferlizenz-
Vergabe und -Verlängerung

Für die Vergabe und Verlängerung von C- und -B-Prüferlizenzen sind die jeweiligen Stilrichtungsreferent*innen zuständig. Weitere Informationen können den BKV-Regelungen zur Prüferlizenz-Vergabe und Verlängerung entnommen werden. 

bottom of page